Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen
Burak Kizildag
Jebensteiner Straße 19, 4615 Holzhausen, [email protected], 06603236381
(nachfolgend „Vermieter“)
und dem Kunden (nachfolgend „Mieter“) über die Vermietung des Fotospiegels und dazugehöriger Dienstleistungen.
1.2. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsabschluss
2.1. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung des Vermieters (per E-Mail oder unterschriebene Auftragsbestätigung) zustande.
2.2. Angebote des Vermieters sind unverbindlich und freibleibend.
3. Leistungsbeschreibung und Eigentum
3.1. Der Vermieter erbringt seine Leistungen durch Bereitstellung geeigneter Geräte gemäß der vertraglichen Vereinbarung. Diese Ausrüstung ist ausschließlich Eigentum des Vermieters.
3.2. Die Nutzungsdauer und Vergütung werden vertraglich festgelegt. Die Gebühren sind unabhängig davon zu entrichten, ob die Geräte tatsächlich genutzt werden oder nicht. Eine vorzeitige Rückgabe der Geräte führt nicht zu einer Reduzierung der Gebühren.
3.3. Lieferung und Abholung der Geräte erfolgen ausschließlich durch den Vermieter.
4. Mietdauer und Rückgabe
4.1. Die Mietdauer beginnt mit der Übergabe des Fotospiegels am Veranstaltungsort und endet mit der vereinbarten Abholzeit.
4.2. Eine verspätete Rückgabe kann zusätzliche Mietkosten verursachen.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1. Alle Preise verstehen sich in Euro, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
5.2. Eine Anzahlung in Höhe von 50% des Gesamtpreises ist innerhalb von sieben Tagen nach Vertragsabschluss fällig. Bei nicht rechtzeitiger Anzahlung ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.
5.3. Verbrauchsmaterialien wie zusätzliches Fotopapier oder weiteres Zubehör werden separat nach Verbrauch abgerechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
5.4. Der Mieter hat die Rechnung innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt zu begleichen. Bei Zahlungsverzug werden ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 4 % p.a. berechnet.
5.5. Der Mieter ist nicht berechtigt, die Ausrüstung bis zur vollständigen Zahlung einer Gegenforderung zurückzubehalten. Eine Aufrechnung ist nur im Falle unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen zulässig.
5.6. Zubehör und Accessoires müssen vollständig zurückgegeben werden. Bei fehlenden Teilen wird ein Pauschalbetrag von € 20,00 in Rechnung gestellt.
6. Stornierungsbedingungen
6.1. Storniert der Mieter die Buchung, fallen folgende Stornogebühren an:
Bis 8 Wochen vor dem Event: 30 % des Gesamtpreises
Weniger als 4 Wochen vor dem Event: 50 % des Gesamtpreises
Weniger als 2 Wochen vor dem Event: 100 % des Gesamtpreises
6.2. Die Stornierung bedarf der Schriftform (per E-Mail).
6.3. Der Vermieter ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Mieter innerhalb von sieben Tagen nach Vertragsabschluss nicht die vereinbarte Anzahlung leistet.
7. Mitwirkungspflichten des Mieters
7.1. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn oder durch Dritte während der Nutzung des Fotospiegels entstehen. Der Mieter hat den Vermieter bei der Erbringung der Leistung in angemessener Weise zu unterstützen, insbesondere durch Bereitstellung eines geeigneten Standortes und einer stabilen Stromversorgung.
7.2. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich über Mängel oder Schäden am Gerät zu informieren. Der Vermieter erhält die Möglichkeit, den Mangel zu beheben oder eine gleichwertige Ersatzlösung anzubieten.
7.3. Falls der Fotospiegel auf dem Gelände Dritter aufgestellt wird, ist der Mieter dafür verantwortlich, dass die erforderlichen Genehmigungen und eine geeignete Stromquelle vorhanden sind. Schäden, die durch Stromausfälle oder Schwankungen entstehen, trägt der Mieter.
7.4. Der Mieter muss sicherstellen, dass Gäste und Teilnehmer darüber informiert werden, dass das aufgestellte Gerät potenziell Gefahrenquellen enthalten kann.
7.5. Im Falle einer technischen Störung oder Leistungsunterbrechung ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter bestmöglich zu unterstützen und entstandene Schäden so gering wie möglich zu halten.
8. Haftung und Schäden
8.1. Der Mieter haftet für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung des Fotospiegels oder des Zubehörs entstehen.
8.2. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für technische Störungen, die durch äußere Einflüsse (z. B. Stromausfall, Netzwerkprobleme) verursacht werden.
8.3. Der Vermieter haftet nur, wenn er Schäden absichtlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht. Das bedeutet, dass er für Schäden verantwortlich ist, die durch schwerwiegende Pflichtverletzungen entstehen, etwa wenn er ein nachweislich defektes Gerät vermietet.
Für leichte Fahrlässigkeit übernimmt der Vermieter keine Haftung. Das bedeutet, dass er nicht für kleinere Fehler oder unvorhersehbare technische Probleme verantwortlich gemacht werden kann, solange er seine Sorgfaltspflichten beachtet hat.
Eine Haftung für entgangene Gewinne, ausgefallene Veranstaltungen oder sonstige Folgeschäden ist ausgeschlossen.
8.4. Der Fotospiegel benötigt einen festen, ununterbrochenen Stromanschluss. Wird das Gerät während der Veranstaltung ausgesteckt oder die Stromversorgung unterbrochen, fährt der integrierte Rechner herunter. Da eine Neuanmeldung ausschließlich durch den Vermieter erfolgen darf, fallen für eine erneute Inbetriebnahme An- und Rückfahrtskosten in Höhe von € 0,50 pro Kilometer an.
Ebenso wird dieser Betrag fällig, wenn ein technischer Einsatz vor Ort notwendig wird – unabhängig vom Grund (z. B. Papierstau durch unsachgemäße Bedienung, unbefugtes Ziehen am Druckerpapier, mutwillige Störungen etc.) und auch dann, wenn der Vermieter für die Störung nicht verantwortlich ist.
Zudem muss der Fotospiegel an einem festen Platz aufgestellt werden, um eine reibungslose Nutzung zu gewährleisten. Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass Kinder den Fotospiegel nicht unbeaufsichtigt bedienen oder daran herumspielen, um Schäden und Fehlfunktionen zu vermeiden
9. Nutzungsrechte an Fotos und Eigentum an digitalen Aufnahmen
9.1. Der Mieter und seine Gäste erhalten das einfache, nicht übertragbare Nutzungsrecht an den während der Veranstaltung erstellten Fotos für private Zwecke.
9.2. Der Vermieter ist berechtigt, die entstandenen Fotos zu Werbezwecken zu verwenden, sofern der Mieter nicht vor oder bei Vertragsabschluss schriftlich widerspricht.
9.3. Digitale Aufnahmen bleiben Eigentum des Vermieters. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, Bildmaterialien zu speichern oder aufzubewahren, sondern kann diese nach eigenem Ermessen löschen.
10. Datenschutz
10.1. Der Vermieter verarbeitet personenbezogene Daten des Mieters ausschließlich zum Zwecke der Vertragsabwicklung.
10.2. Weitergehende Hinweise zum Datenschutz ergeben sich aus der nachfolgenden Datenschutzerklärung.
11. Schlussbestimmungen
11.1. Es gilt das Recht der Republik Österreich.
11.2. Gerichtsstand ist, sofern gesetzlich zulässig, der Sitz des Vermieters.
11.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.